Call for proposals
- 30.11.2022
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Antragsschluss
Kurzprofil des Programms
Ziel des Programms
Das RIE-Förderprogramm verfolgt das übergeordnete Ziel, die systematische und gegenstandsangemessene Verankerung von RIE in der deutschen EZ zu stärken. Zwei zentrale Bereiche tragen zu diesem Ziel bei:
1. Durchführung von RIE: Die Zahl der in der deutschen EZ durchgeführten RIE ist gegenstandsangemessen erhöht.
2. Nutzung der RIE-Ergebnisse: RIE werden systematischer zum Lernen, zur Rechenschaftslegung und zur Wirkungskommunikation genutzt.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind RIE oder Komponenten einer RIE mit experimentellem oder quasi-experimentellem Design (ggf. ergänzt um qualitative Elemente). Es muss sich dabei um ein in sich abgeschlossenes Evaluierungsprojekt handeln. Evaluierungsgegenstand dieser RIE müssen Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sein, die zumindest teilweise durch das BMZ gefördert werden.
Wer wird gefördert?
Das Programm richtet sich an Wissenschaftler*innen deutscher Hochschulen und öffentlicher Forschungseinrichtungen aller Fachrichtungen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung. Eine Unterstützungserklärung einer projektimplementierenden EZ-Organisation ist notwendig. Als EZ-Organisationen gelten staatliche Durchführungsorganisationen, kirchliche und zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Stiftungen, die EZ-Maßnahmen umsetzen und ihren Sitz in Deutschland haben.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte deutsche Hochschulen, Universitätskliniken und als gemeinnützig anerkannte und selbstforschende außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland.
Weitere Informationen
Den aktuellen Förderrahmen einschließlich aller Anlagen finden Sie unter Downloads (s.u.). Informationen, wie Sie als wissenschaftliche Institution ein passendes EZ-Projekt finden können, finden Sie hier.
Bewerbungsunterlagen
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bis zum 30.11.2022 per Mail an RIE-Fund[at]deval.org zu senden.
Vorlagen für die Projektdurchführung
Anmerkung: Alle Dokumente sind vorbehaltlich kleinerer Änderungen. Der Weiterleitungsvertrag ist ein Entwurf und wird noch um ein Kapitel zu Konsortien ergänzt werden.
Häufig gestellte Fragen sind hier beantwortet.