Q&A

Vorbereitung durch EZ-Projekte

Wie kann ich entscheiden, ob mein Projekt für eine RIE geeignet ist?

Das DEval stellt hier Informationen zur Verfügung, wie EZ-Projekte bzw. die jeweiligen Projektverantwortlichen selbstständig entscheiden können, ob Ihr Projekt für die Durchführung einer RIE geeignet ist. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit ein Beratungsangebot zu nutzen, um diese Frage zu klären.

Hier finden Sie eine Checkliste, die es ermöglichen soll, schnell zu entscheiden, ob Ihr Projekt durch eine RIE evaluiert werden kann.

Da es herausfordernd sein kann, zu entscheiden, ob ein Projekt für eine RIE geeignet ist, bieten wir Ihnen eine Beratung an. Zusätzlich bietet das DEval Anfang August einen Capacity Building Workshop zum Thema RIE an. Teil dieses Workshops sind individualisierte Beratungsgespräche in denen ein/e RIE-Experte/in mit Ihnen die Durchführbarkeit einer RIE in Ihrem Projekt diskutiert und prüft.

Zur Anmeldung für eine Beratung sowie den Capacity Building Workshop senden Sie eine formlose E-Mail an RIE-fund[at]deval.org mit dem Betreff „RIE-Beratung“ bzw. „Capacity Building Workshop“ und unter Angabe Ihrer Kontaktdaten

In welcher Phase muss sich das EZ-Projekt befinden, damit eine RIE durchgeführt werden kann? Können auch startende/fortgeschrittene/abgeschlossene Projekte evaluiert werden?

Es gibt keine Einschränkung bezüglich des Starts der EZ-Projekte. Idealerweise werden RIE bereits in der Projektplanung mitgedacht und integriert und beginnen nach Start der Forschungsförderung. Aufgrund von zeitlichen Abläufen ist dies nicht immer möglich. Wenn die zu evaluierende Maßnahme noch nicht begonnen hat und ggf. noch notwendige Änderungen in der Umsetzung vorgenommen werden können, ist auch eine spätere Integration möglich. Wenn bereits (Baseline-)Daten erhoben wurden, ist eine RIE auch zu einem späteren Projektzeitpunkt oder sogar nach Projektende möglich. Hierbei ist es besonders wichtig, dass nicht nur Daten zu den Teilnehmenden der Maßnahme erhoben wurden, sondern auch zu den Personen in der sogenannten Kontrollgruppe. Entsprechend ist es immer eine Fall-zu-Fall-Entscheidung.

Wie hoch ist die Arbeitsbelastung auf Seite der EZ-Projekte?

Dies ist nicht allgemein zu beantworten, da es je nach Projektkontext unterschiedlich ist. Vermutlich ist die Konzeption und die Zeitpunkte um die Datenerhebung für die EZ-Projekte am arbeitsintensivsten.

Was wird mit den eingereichten Projektbeschreibungen gemacht?

Die eingereichten Projektbeschreibungen bilden den Grundstein für das RIE-Förderprogramm. Die Projektbeschreibung werden, nach Ablauf der Einreichungsfrist, veröffentlicht: Übersicht über EZ-Projekte die für eine RIE infrage kommen

Anschließend findet ein Match-Making-Prozess statt. In diesem Prozess treten die interessierten wissenschaftlichen Institutionen mit den EZ-Projekten in Kontakt. Dabei sollen offene Fragen geklärt werden und herausgefunden werden, ob eine Kooperation im Rahmen eines RIE-Forschungsprojekts für die Wissenschaft und die Entwicklungsorganisation erfolgsversprechend ist. Im Anschluss konzipieren die Wissenschaftler*innen gemeinsam mit den EZ-Projekten ein Forschungsdesign.

Anschließend können sich die wissenschaftlichen Institutionen mit einem Unterstützungsschreiben durch das jeweilige EZ-Projekt auf eine Förderung, im Rahmen des RIE-Förderprogramms, bewerben.

Bevor Ihre Projektbeschreibung von uns veröffentlicht, bzw. den wissenschaftlichen Einrichtungen zur Verfügung gestellt wird, wird das Studienteam die Projektbeschreibung prüfen. Falls bewertungsrelevante Informationen fehlen, kommt das Studienteam zeitnah auf Sie zu.

Ist eine Bewerbung ohne Teilnahme am Match-Making-Prozess möglich?

Bewerbungen, durch wissenschaftliche Institutionen mit der Unterstützung eines EZ-Projekts, sind bis zum 30.11.2022 möglich. Es ist keine Voraussetzung am Match-Making-Prozess teilgenommen zu haben. Gleichwohl empfehlen wir diesen Weg, um auch von den Hinweisen und Unterstützungangeboten während des Match-Makings zu profitieren.

Antragsstellung der RIE-Forschungsprojekte

Wer ist antragsberechtigt und wer kann EZ-Projekte vorschlagen? Bei wem liegt die administrative Verantwortung?

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte deutsche Hochschulen, Universitätskliniken und als gemeinnützig anerkannte und selbstforschende außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. EZ-Projekte können von deutschen EZ-Organisationen vorgeschlagen werden (siehe EZ-Organisationen). Ein Unterstützungsschreiben einer EZ-Organisation ist für den Antragsprozess notwendig. Die administrative Verantwortung der Projektdurchführung liegt bei den antragsberechtigten Institutionen.

Wer erhält die finanzielle Förderung und was kann davon finanziert werden?

Die finanzielle Förderung geht direkt an die Universitäten. Dadurch kann wissenschaftliches Personal sowie die Datenerhebung, und auch Sachmittel, finanziert werden. Personal bei den EZ-Organisationen kann durch die finanzielle Förderung des RIE-Förderprogramms nicht finanziert werden. Auch die Durchführung der EZ-Maßnahme kann nicht durch das Förderprogramm finanziert werden.

Können auch Teile eines RIE (insbesondere einzelne Datenerhebungen) gefördert werden?

Förderfähig sind in sich geschlossene Forschungsvorhaben.

Das können in Ausnahmefällen auch einzelne Datenerhebungen sein, wenn sichergestellt werden kann, dass diese in sich einen "RIE-Charakter" haben und als abgeschlossenes Forschungsvorhaben betrachtete werden können.

Wie final muss die Konzeption der RIE zum 30.11. sein?

Der Projektantrag der Wissenschaftlichen Institutionen muss ein vollständiges RIE-Forschungsvorhaben beinhalten. Vor diesem Hintergrund muss die Konzeption der RIE abgeschlossen sein. Es wird möglich sein, nach Beginn des Vorhabens, noch einzelne Inhalte anzupassen. Idealerweise bleiben die Ausgaben nach Haushaltsjahr gleich. Veränderungen im Finanzplan sind genehmigungspflichtig.

Wie hoch ist der Maximalbetrag der finanziellen Förderung pro Haushaltsjahr?

Der Höchstbetrag der finanziellen Förderung beträgt insgesamt ca. 365.000 Euro, der auf die Haushaltsjahre aufgeteilt werden muss. Die maximalen Fördersummen pro Jahr betragen:

2023: bis zu 110.000 Euro

2024: bis zu 144.000 Euro

2025: bis zu 113.000 Euro

Beträge die in einem Haushaltsjahr nicht abgerufen werden, können nicht in das folgende Jahr übertragen werden.

Anhand welcher Kriterien werden die RIE-Forschungsprojekte ausgewählt?

Die Auswahl der RIE-Projekte erfolgt anhand der folgenden Kriterien:

  • Entwicklungspolitische Relevanz
  • Qualität des Vorhabens
  • Nutzen- und Partnerorientierung

Weitere Informationen zum Auswahlverfahren sowie den Auswahlkriterien könnendem Förderrahmen entnommen werden. Eine Zusammenfassung des Förderrahmen befindet sich in der Rubrik „Wissenschaft“.

Ist es bei der Projektauswahl relevant wofür die Mittel verwendet werden?

Es gibt keine Gewichtung auf bestimmte Kostenarten. Alle Ausgaben müssen der Erfüllung des Forschungszwecks dienen.

Weiterleitung und Forschungskonsortium

Können sich Bietergruppen bewerben?

Konsortien sind als Antragssteller zugelassen. Der Weiterleitungsvertrag wird dann zwischen dem DEval und der verantwortlichen antragsstellenden Institution geschlossen (siehe Konsortium im Förderrahmen).

Wird es möglich sein auch Mittel an Consultants im Ausland weiterzuleiten?

Weiterleitungen an unabhängige Consultants oder Firmen sind nicht möglich. Es können aber jederzeit Aufträge im Rahmen von Vergaben an Consultants gegeben werden.

Können an Partnerinstitute Mittel weitergeleitet werden, die sich in Deutschland oder in anderen Europäischen Ländern befinden?

Weiterleitungen an wissenschaftliche Institute im In- und Ausland sind möglich, solange diese nicht 40% des Budgets überschreiten.

Wenn Weiterleitungen an Institute gehen sollen, müssen diese mit dem EZ-Projekt in Verbindung stehen?

Die wissenschaftlichen Institute, die eine Weiterleitung erhalten, müssen nicht mit dem EZ-Projekt in Verbindung stehen.

Können Partner, die eine Weiterleitung erhalten, auch Beauftragungen durchführen?

Es können auch durch Partnerinstitute, die eine Weiterleitung erhalten, Vergaben vorgenommen werden. Für diese Vergaben gelten die gleichen Regeln wie in Deutschland bzgl. Ausschreibegrenzen und Maximalhöhen (siehe auch Frage zu Kostengrenzen). Es ist Aufgabe des Zuwendungsempfängers dies nachzuhalten.

Implementierung und Auswertung

Ab welchen Kostengrenzen müssen Aufträge nach welchen Regeln ausgeschrieben werden?

Bis zu 1.000€ Netto Auftragswert ist ein Direktauftrag möglich. Von 1.000€ bis zu 15.000€ Netto Auftragswert ist eine Verhandlungsvergabe mit mindestens drei Teilnehmern notwendig. Bei 15.000€ bis 50.000€ Netto Auftragswert ist es eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb. Ab 50.000€ bis zu 215.000€ Netto Auftragswert ist eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb nötig. Bei Fragen kann Herr Viertel kontaktiert werden. Die Kontaktdaten finden sich im Förderrahmen.

Welche Aufgaben übernehmen die wissenschaftlichen Institutionen?

Die wissenschaftlichen Institutionen sind im verantwortlich für das RIE-Forschungsprojekt. Vor diesem Hintergrund liegt die Verantwortung für die erfolgreiche Durchführung des RIE-Forschungsvorhabens vollständig bei den wissenschaftlichen Institutionen.

Das Design und die Planung der RIEs sowie der Datenerhebungen wird durch die wissenschaftlichen Institutionen erstellt. Etwaige Ausschreibungen werden ebenfalls durch die wissenschaftlichen Institutionen durchgeführt. Die finanzielle Berichterstattung sowie die Sachberichte an das DEval werden von den wissenschaftlichen Institutionen erstellt.

Welche Beratungsleistung und Unterstützungsrolle hat das DEval in der Implementierung?

In jedem RIE-Forschungsprojekt soll ein Sounding Board existieren, welches das Projekt kontinuierlich begleitet. In diesem sind u. A. DEval-Mitarbeitende involviert. Je nach Bedarf unterstützt das DEval die RIE-Forschungsvorhaben flexibel in der Durchführung der RIE. Hauptverantwortung liegt jedoch bei der antragsstellenden wissenschaftlichen Institution.

Wie werden die Ergebnisse der RIEs genutzt, verwertet und verbreitet?

Idealerweise fließen die Ergebnisse der RIE in den Organisationen selbst sowie in anderen EZ-Organisationen in die Planung von ähnlichen Projekten ein, werden vom BMZ genutzt und in der Wissenschaft verbreitet. Wie mit den Ergebnissen konkret umgegangen wird kann sich dabei von Projekt zu Projekt unterscheiden. Daher soll der Nutzen der RIE im RIE-Förderantrag konkret dargelegt werden.

Finanzplan

Gibt es grundsätzlich die Möglichkeit Mittel zu verschieben oder umzubuchen?

Grundsätzlich sind die zugesagten Mitteln an die im Finanzplan angegebenen Haushaltsjahre gebunden. Die Übertragung der Restmittel aus dem Vorjahr in das folgende Jahr ist leider unmöglich.

 

Innerhalb eines HH-Jahres ist

  1. die kostenneutrale Umwidmung zwischen Budgetlinien innerhalb einer Kostenart ohne Umwidmungsantrag möglich, wenn die Überschreitung/Unterschreitung unter 20% der ursprünglichen Budgetlinie liegt. Liegt die Überschreitung/Unterschreitung über 20 %, ist ein Umwidmungsantrag zur kostenneutralen Umwidmung in schriftlicher Form vorzulegen. (Nr.1.2, ANBest-P);
  2. eine kostenneutrale/nicht kostenneutrale Änderung des Finanzplans möglich, die entweder eine Überschreitung/Unterschreitung von über 20% oder eine Nachforderung von Mitteln betrifft, vorausgesetzt der Zustimmung DEvals auf Grundlage eines einzureichenden Änderungsantrags. Hier ist ein Änderungsantrag mitsamt einem aktualisierten Finanzplan in schriftlicher Form vorzulegen (Nr.4, ANBest-P);
  3. die Nutzung der nicht verbrauchten Mittel eines Einzelansatzes zur Schaffung neuer Stellen innerhalb der Kostenart Personalkosten ist möglich. Vorausgesetzt ist eine vorherige Zustimmung seitens DEval auf Grundlage eines einzureichenden Änderungsantrags. Nicht verbrauchte Mittel aus der Kostenart Personalkosten dürfen nicht in die anderen Kostenarten verschoben werden.

 

Das DEval wird in naher Zukunft ein Formular für Änderungsanträge auf den Downloadseiten des Förderprojekts zur Verfügung stellen.

Ist es möglich eine Stelle durch eine andere Stelle zu ersetzen? Zum Beispiel einen Postdoktoranden durch eine Phd Stelle?

Ja, das ist möglich. Es muss aber zuvor auf Grundlage eines vom Fördernehmer einzureichenden, aussagekräftigen Änderungsantrags dargelegt werden, dass durch die Neubesetzung der Stelle die Zielsetzung und Qualität des Projekts nicht gefährdet sind. Die Bewertung des Antrags erfolgt durch das DEval. Das Gehalt der neuen Mittarbeiter*innen wird dann entsprechend der Qualifikation berechnet und darf das ursprünglich geplante Budget für diese Stelle nicht überschreiten.

Wäre es möglich, die Projektlaufzeit um drei Monate zu verschieben, also vom 1.9.2023 bis 31.12.2025?

Leider ist es uns nicht möglich Projektaktivitäten nach dem 30.09.2025 zu genehmigen. Hintergrund ist, dass unsere Projektgelder nur bis 2025 genehmigt wurden und wir das Gesamtprojekt (fachlich und finanziell) noch in 2025 abschließen müssen. Ihr Schlussbericht (Verwendungsnachweis) muss spätestens zwei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums, spätestens jedoch zum 31.10.2025 eingereicht werden.

Mittelanforderung

Gilt bei der postalischen Mittelanforderung der Poststempel, oder muss die Anforderung auch postalisch bis zur Deadline bereits beim DEval vorliegen?

Idealerweise sind die Mittelanforderungen sowohl per E-Mail als auch per Post bis zur jeweiligen Deadline einzureichen.

Das Original kann aber auch ein paar Tage später ankommen. Wichtig ist, dass die digitale Mittelanforderung als PDF spätesten bis zur Deadline (siehe Förderrahmen) eingereicht wurde, damit unsere Verwaltung genug Zeit für die Bearbeitung hat.

Wann sind genau die Fristen der Mittelanforderungen für ein Haushaltsjahr?

Frist                     Für Zeitraum         Zahlungstermin

15.12. (Vorjahr)    01.01 bis 28.02       01.01

15.02                 01.03 bis 30.04      01.03

15.04                 01.05 bis 30.06      01.05

15.06                 01.07 bis 31.08       01.07

15.08                 01.09 bis 31.10       01.09

15.10                  01.11 bis 31.12         01.11

 

Wenn der Zahlungstermin am Feiertag fällt, folgt die Zahlung am darauffolgenden Wochentag.

Wird eine Mittelanforderung, die nach der Deadline eingegangen ist, bearbeitet?

Leider können wir eingegangene Mittelanforderungen nur bis zum Datum der Deadline bearbeiten. Mittelanforderungen, die erst nach dem Datum der Deadline bei uns eingehen, können nicht mehr bearbeitet werden und müssen dann bei der Folgeanforderung zur darauffolgenden Deadline erneut beantragt werden.

Ist ein Mittelabruf verpflichtend?

Der Mittelabruf ist grundsätzlich nicht verpflichtend. Der Mittelabruf ist stets nur zwei Monate im Voraus möglich. Für den Fall, dass Sie mit institutionellen Mitteln in Vorleistung gehen können, können sie auch einen größeren Abstand (z.B. alle 4 Monate) nutzen und quasi rückwirkend Gelder bei uns anfordern.

Beachten Sie aber dringend: Der Mittelabruf zum jeweiligen 15.10. ist die letzte Möglichkeit Geldmittel für das laufende Jahr abzurufen! Mittelanforderungen für das laufende Jahr die nach diesem Stichtag eingehen können von uns nicht mehr berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass Sie die Mittel für alle geleisteten Vorleistungen innerhalb eines laufenden Jahres spätestens zum 15.10. des laufenden Jahres abrufen müssen!

Verwendung der Mittel

Wie lang ist die Verausgabungsfrist?

Gemaß Ziffer 7.4 des Weiterleitungsvertrages sind die Mitte d.h. innerhalb von zwei Monaten im SEPA-Raum und innerhalb von vier Monaten außerhalb des SEPA-Raums nach Auszahlung für fällige Zahlungen zu verwenden.

Wann ist die Verausgabungsfrist für die Mittel aus der letzten Mittelanforderung vom 15.10 eines Haushaltjahres?

Die letzte Mittelanforderung eines Haushaltsjahres ist spätestens am 15.10 einzureichen. In der Folge werden die angeforderten Mittel am 01.11 an den ZE überwiesen. Der ZE hat eine 2-monatige Verausgabungsfrist, bis zum 31.12. Nach dem 31.12 dürfen keine Rechnungen aus dem Vorjahr mehr bezahlt werden.

Wann müssen die Restmittel aus einem Haushaltjahr zurückbezahlt werden?

Spätesten bis zum 31.1 des folgenden Jahres müssen die Restmittel aus dem vorangegangenen Haushaltsjahr zurückbezahlt werden

Können die Restmittel aus einem Jahr mit ins nächste Jahr übertragen werden?

Grundsätzlich sind wir bei den Mitteln an die Haushaltsjahre gebunden. Die Mitnahme von Mitteln aus Vorjahren in die folgenden Jahre ist in keinem Fall möglich (Ziffer 9.3 Weiterleitungsvertrag)

Wann müssen vorhandene Restmittel zurückbezahlt werden? Werden die Restmittel verzinst?

Die Restmittel können nach der Verausgabungsfrist entweder unvermittelbar an das DEval zurückbezahlt oder mit der übernächsten Mittelanforderung verrechnet werden. In beiden Fällen werden keine Zinsen erhoben. Bitte achten Sie darauf, dass vor dem Jahreswechseln die Restmittel in jedem Fall zurückbezahlt werden müssen. Eine Verrechnung bei der nächsten bzw. übernächsten Mittelanforderung im Folgejahr ist nicht möglich.

Zwischen- und Verwendungsnachweis

Wann muss der Zwischennachweis für ein Haushaltjahr eingereicht werden?

Beträgt der Bewilligungszeitraum mehr als ein Haushaltsjahr, ist die Verwendung der Zuwendung bis zum 28./29. Februar des jeweilig nächsten Haushaltsjahres durch einen Zwischennachweis nachzuweisen (Ziffer 10.3 Witerleitungsvertrag).

Muss dem Zwischennachweis vom Vorjahr die erste Mittelanforderung für das folgende Haushaltjahr beigefügt werden?

Nein, die erste Mittelanforderung eines Haushaltsjahres ist unabhängig von dem Zwischennachweis des Vorjahres einzureichen.

Wann muss der Verwendungsnachweis (Schlussbericht) eingereicht werden?

Der Schlussbericht (Verwendungsnachweis) muss spätestens zwei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums, spätestens jedoch zum 31.10.2025 eingereicht werden. (Ziffer 10.1 Weiterleitungsvertrag)

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