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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) ist bemüht, seine Webseite im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.deval.org.

Diese Version der Website www.deval.org wurde am 20.05.2021 veröffentlicht und wird derzeit von einem externen Dienstleister auf folgende Standards überprüft:

  • valides CSS
  • valider HTML-Code
  • die Bedingungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
  • die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.0)

Das Ergebnis der Überprüfung wird an dieser Stelle in Kürze veröffentlicht. 

Einige unserer Berichte werden als barrierefreie PDF-Dateien bereitgestellt.

Welche Inhalte sind nicht barrierefrei?

  • Ältere Publikationen und PDFs können von uns nicht nachträglich überarbeitet werden und sind in den meisten Fällen nicht barrierefrei.
  • Ebenso sind PDFs anderer Anbieter, die wir verlinken, oft nicht barrierefrei.
  • Unsere Videos auf der Webseite und auf YouTube sind nicht alle mit Untertiteln versehen.

Barrierefreiheit am Institut vor Ort

Der Gebäudekomplex – The Square TPO V – in dem das Deutsche Evaluierungsinstitutes der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) seine Büroräume hat, berücksichtigt baulich bereits größtenteils die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen.

  • Das Gebäude ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.
  • Der Eingangsbereich ist barrierefrei. Die breite, ebenerdige Eingangstür öffnet und schließt automatisch nach Innen und führt in das mit Parkett ausgelegte Foyer.
  • Im Erdgeschoss befindet sich eine Behindertentoilette.
  • Im Treppenhaus gibt es zwei Personenaufzüge, mit denen man auf die anderen Etagen gelangt.
  • Alle Türen im Gebäude haben eine minimale Breite von 79 cm, meist aber eine Breite von 90cm. Alle Flure und Durchgänge haben eine Breite von über einem Meter. Es können somit alle Büros und Räumlichkeiten des DEval ohne größeren Aufwand erreicht werden.
  • Die Büroräume bieten genügend Platz, um behindertengerecht arbeiten zu können.
  • Es wird zukünftig angestrebt, eine Ansprechperson am DEval zu benennen, die sich um die Belange von Beschäftigten mit Behinderungen kümmert.

Diese Erklärung wurde am 29.11.2021 erstellt.

Feedback und Kontakt

Wir versuchen den barrierefreien Zugang zu unseren Inhalten nach Möglichkeit stetig zu verbessern. Haben Sie Fragen oder ein Anliegen zur Barrierefreiheit am DEval, können Sie uns gerne kontaktieren.

© DEval
Jelana Vajen - Stabsstellenleitung Kommunikation und Publikationen 

Telefon:
+49 (0)228-336907-980

E-Mail:
jelana.vajen@DEval.org

Schlichtungsverfahren

Wenn Ihr Anliegen zur Barrierefreiheit trotz Feedback und Kontakt nicht gelöst werden konnte, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

In dem Schlichtungsverfahren geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden, sondern gemeinsam mit Hilfe der Schlichtungsstelle außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Bei Nichtzuständigkeit, z. B. weil keine öffentliche Stelle des Bundes beteiligt ist, versucht die Schlichtungsstelle andere geeignete Ansprechpartnerinnen und -partner zur Lösung eines Problems zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss auch kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.  

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf der Webseite der Schlichtungsstelle: https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/SchlichtungsstelleBGG/SchlichtungsstelleBGG_node.html

Die Informationen sind auf der Webseite der Schlichtungsstelle auch in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache verfügbar.

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